Termine im Überblick:
Berufskraftfahrerweiterbildung
Wer muss sich weiterbilden?
Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Kraftfahrer. Diese müssen innerhalb von 5 Jahren Weiterbildungen von insgesamt 35 Zeitstunden nachweisen. Wir bieten Weiterbildungen von 7 Zeitstunden an und decken die geforderten Themengebiete ab. Die Teilnahme an den Weiterbildungen wird in der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes hinterlegt. Zur Verlängerung der gewerblichen Fahrerlaubnis greift die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde auf diese Daten zurück. Ferner sei angemerkt, dass die ADR-Bescheinigung ebenfalls als Weiterbildung angerechnet wird.

