Termine im Überblick:
Berufskraftfahrerweiterbildung
Wer muss sich weiterbilden?
Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Kraftfahrer. Diese müssen bis zu einer bestimmten Frist eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Wir bieten die Weiterbildung in fünf Modulen (je Modul 7 Zeitstunden) an und decken somit die geforderten Themengebiete ab. Die Teilnehmer erhalten eine Weiterbildungsbescheinigung, die bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Verlängerung der Fahrerlaubnis vorzulegen ist.