Vorschriften für den Güterverkehr

Zielgruppe

alle gewerblichen Kraftfahrer

Von der Weiterbildung sind sowohl die Kraftfahrer betroffen, die die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erworben haben als auch Fahrzeugführer, für die aufgrund des Erwerbs der Fahrerlaubnis für Busse und/oder Lkw vor den Stichtagen durch Besitzstandswahrung keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht.

Hinweis: Ist ein Kraftfahrer sowohl als Lkw- als auch Busfahrer tätig, muss er nur einmal in diesem Zeitraum eine 35stündige Weiterbildung besuchen. Die Themengebiete Lkw und Bus müssen dabei ausreichend berücksichtigt und in den Weiterbildungsbescheinigungen dokumentiert werden.

Lehrgangsinhalte

  • Aktuelle Verkehrsvorschriften
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Vorschriften für den Güterverkehr

Dauer

7 Unterrichtseinheiten (60 min)

Kursgebühr

95 € inkl. Seminarunterlagen, Getränke, Süßigkeiten und Mittagsimbiss

Abschluss

Weiterbildungsbescheinigung, die bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Verlängerung der Fahrerlaubnis vorzulegen ist.

Termine

30.03.2024
(08:00 - 16:00 Uhr)

Für diesen Lehrgang sind noch 13 Plätze verfügbar.

Schulungsort:
Gefahrgut & Gefahrstoff-Service
Südring 1
59609 Anröchte