REACH-Beratung

Was ist REACH?

REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Durch REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erreicht werden. Ferner soll ein freier Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleistet werden und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gefördert werden. REACH nimmt die Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender für ihre Chemikalien in Verantwortung. Das heißt sie müssen Voraussetzungen schaffen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden können.

Das Kürzel REACH leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration ,Evaluation , Authorisation and Restriction of CHemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. Die REACH-Verordnung sieht vor, dass Unternehmen einen chemischen Stoff in einer zentralen Datenbank registrieren müssen, wenn sie diesen Stoff in Mengen ab einer Tonne pro Jahr herstellen oder in die EU einführen wollen. Zur Registrierung ist bei der ECHA (European Chemicals Agency) ein technisches Dossier einzureichen. Die geforderten Informationen richten sich nach der jährlich hergestellten bzw. eingeführten Menge. Jede Registrierung wird mit Nummer und Datum festgehalten. Für Stoffe in Mengen ab 10 t pro Jahr ist ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich. Im Stoffsicherheitsbericht werden auch die möglichen Verwendungen des Stoffes beschrieben.

Hersteller und Importeure müssen sich daher mit den Risiken sämtlicher Verwendungen befassen, die ihnen von den nachgeschalteten Anwendern mitgeteilt werden. Der Hersteller ist aber nicht dazu verpflichtet, einen Stoff für eine Verwendung registrieren zu lassen, die von ihm nicht vorgesehen ist.

Verantwortung von Hersteller, Importeuer und nachgeschaltetem Anwender

Importeure und Hersteller innerhalb der EU müssen einen Stoff registrieren oder zulassen, wenn:

  • sie den Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne importieren oder herstellen (Registrierung)
  • eine Freisetzung des Stoffs unter normalen Verwendungsbedingungen stattfindet (Registrierung)
  • der Stoff gemäß REACH-Verordnung in Annex 14 genannt ist und in Erzeugnissen mit einer Konzentration von > 0,1 Massenprozent enthalten ist (Zulassung)

Nachgeschaltete Anwender besitzen folgende Kontroll- und Informationspflichten:

  • sie müssen die im Sicherheitsdatenblatt aufgeführte Stoffsicherheitsbeurteilung und die genannten Risikomanagementmaßnahmen beachten und umsetzen
  • sie müssen dem Lieferanten die Verwendung des Stoffes mitteilen, sofern diese nicht bereits im Sicherheitsdatenblatt beschrieben wird
  • Sie müssen für eigene Zubereitungen ein eigenes Sicherheitsdatenblatt erstellen und dies den eigenen Kunden mit der Auslieferung in Papierform oder elektronisch zur Verfügung stellen

Unser Service

Wir unterstützen Sie, in Abhängigkeit von Ihrer Verantwortung (Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender), bei folgenden Aufgaben:

  • Registrierung und Zulassung von Stoffen
  • Erstellung von Stoffsicherheitsberichten
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß REACH- und CLP-Verordnung