Gefahrgutbeauftragtenschulung

Wo werden Gefahrgutbeauftragte benötigt?

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestimmen, sofern die Befreiungstatbestände gemäß § 2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) nicht zutreffen. Wer Gefahrgutbeauftragter werden will muss zunächst eine Schulung und Prüfung absolvieren. Die Schulungen sind nach den einzelnen Verkehrsträgern, Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- und Seeschiffsverkehr unterteilt. Die Schulungsdauer beträgt bei einem Verkehrsträger mindestens 22,5 Zeitstunden (30 Unterrichtseinheiten). Für jeden weiteren Verkehrsträger beträgt die Schulungsdauer jeweils mindestens 7,5 Stunden (10 Unterrichtseinheiten). Die Prüfung erfolgt durch eine Industrie- und Handelskammer, die von dem Schulungsteilnehmer frei gewählt werden kann.

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