Gefahrstofflagerung

Die Lagerung von Gefahrstoffen ist, in Abhängigkeiten von der Art und der Menge der gelagerten Stoffe, mit gewissen formalen, materiellen und organisatorischen Anforderungen verbunden. Formal muss geprüft werden, ob Anzeige-, Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht. Auf Grundlage des ermittelten Gefahrpotentials müssen materielle Maßnahmen getroffen werden, die die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses wie Brand, Explosion oder Stofffreisetzung minimiert oder diese Ereignisse beherrschbar macht. Organisatorische Maßnahmen, wie das Erstellen von Anlagenkatastern, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenabwehr- und Alarmplänen, Zusammenlagerungsvorschriften und die Unterweisungen der Mitarbeiter stützen das Sicherheitskonzept.

Unser Service

Wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung der formalen, materiellen und organisatorischen Anforderungen.