Sicherheitsdatenblätter

Wann benötige ich das Sicherheitsdatenblatt?

Das Sicherheitsdatenblatt nimmt bei der Weitergabe von sicherheitstechnisch relevanten Informationen an nachgeschaltete Anwender in der REACH-Verordnung eine zentrale Stellung ein. Ein Sicherheitsdatenblatt ist zu erstellen, wenn

  • der Stoff oder das Gemisch gefährlich ist
  • der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist
  • der Stoff zulassungspflichtig nach REACH ist

Auf Verlangen des Abnehmers ist ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen, wenn ein Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich zwar nicht erfüllt, aber

  • mindestens einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff enthält ≥ 1 Gewichtsprozent (nicht gasförmige Gemische)
  • ≥ 0,2 Volumenprozent (gasförmige Gemische)
  • mindestens einen PBT- oder vPvB-Stoff oder zulassungspflichtigen Stoff enthält ≥ 0,1 Gewichtsprozent (nicht gasförmig)
  • einen Stoff enthält, für den es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt

Unser Service

Wir erstellen Ihnen Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung).