Gefahrgut & Gefahrstoff-Service
Dr. Markus John

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Unterweisungen von beauftragten Personen gemäß Kap.1.3 ADR 2011 Beratung Kontakt Leitbild    
 

Unterweisungen von beauftragten Personen gemäß Kap. 1.3 ADR 2011

Im Abschnitt 1.3.1 verlangt das ADR eine Unterweisung sonstiger verantwortlicher Personen. Die Forderung ihrer Schulung zielt darauf ab, dass alle am Transport von Gefahrgut tatsächlich beteiligten Personen über einen Kenntnisstand verfügen, der es ihnen ermöglicht, zur Sicherheit des Transportes beizutragen.
Ferner muss auch dieses Personal über die Grundzüge der Sicherung gemäß Kap. 1.10 unterwiesen sein.
Derartige Schulungen müssen in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Was das konkret bedeutet, muss immer im Einzelfall beurteilt werden.
Wir bieten Ihnen speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Schulungen an, die den vorgenannten Anforderungen gerecht werden.
Gerne nehmen wir Ihre Anfragen entgegen (zum Kontaktformular).


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