Gefahrgutbeauftragter / Sicherheitsberater für den Verkehrsträger Straße
Inhalt
Der Lehrgang dient der Erstschulung von Gefahrgutbeauftragten und ist von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt zum Erwerb der Kenntnisse nach § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Der Lehrgang beinhaltet einen allgemeinen Teil mit 10 Unterrichtseinheiten (UE), einen besonderen Teil Straße mit 20 UE. Nach § 5 GbV beinhaltet die Erstschulung eine Pflichtprüfung, die erfolgreich abgeschlossen werden muss.
Folgende Inhalte werden behandelt:
· Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
· Rechte und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten, Überwachung, Organisation, Jahresbericht, straf- und haftungsrechtliche Aspekte
· Gefahrgutvorschriften für den Verkehrsträger Straße (GGVSEB und ADR)
· Gefahrenpotenziale und Klassifizierung von Gefahrgütern
· Freistellungen, begrenzte Mengen, Ausnahmen
· Verpackung und Gefahrgutumschließung
· Kennzeichnung, Bezettelung und Aufschriften
· Dokumentation und Begleitpapiere
· Anforderungen an das Beförderungsmittel und die Beförderung
· Fallbeispiele und Prüfungsvorbereitung.
Zielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebsleiter oder Mitarbeiter, die als Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen tätig werden.
Ziel/Abschluss
Als Gefahrgutbeauftragter überwachen Sie die Einhaltung der Vorschriften, erstellen einen Jahresbericht und beraten den Unternehmer. Nach bestandener Prüfung können Sie auch im europäischen Ausland als Sicherheitsberater tätig werden.
Prüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer.
Allgemeine Hinweise
Die Lehrgänge sind von der IHK anerkannt. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Dauer:
4 Tage bzw. 30 Unterrichtseinheiten
Termine:
15. Juli 2011 (18:00 – 21:30 Uhr)
16. Juli 2011 (08:00 – 15:00 Uhr)
22. Juli 2011 (18:00 – 21:30 Uhr)
23. Juli 2011 (08:00 – 15:00 Uhr)
30. Juli 2011 (08:00 – 13:00 Uhr)
Veranstaltungsort: Anröchte, Kliever Straße 69
Kursgebühr
600,00 € MwSt. befreit, zzgl. Prüfungsgebühr der Industrie- und Handelskammer.
In der Kursgebühr ist ein ADR/RID-Regelwerk im Wert von € 46,00 enthalten.
Ferner werden die Teilnehmer während des Kurses mit Getränken, Gebäck und einem Mittagsimbiss versorgt.
Zum Anmeldeformular als PDF |