Unterweisung der Mitarbeiter gemäß §14 GefStoffV

Wann wird eine Unterweisung benötigt?

Unternehmen haben die Pflicht ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die erste Unterweisung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Diese Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und entsprechend dokumentiert werden. Die Unterweisungen sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

Unser Service

Wir führen, abgestimmt auf ihre betrieblichen Anforderungen, Unterweisungen gemäß § 14 GefStoffVdurch. Die Dokumentation erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.